Kurzarbeitergeld auch für angestellten Geschäftsführer

Ein sozialversicherungspflichtig beschäftiger Geschäftsführer hat beim Anspruch auf Kurzarbeitergeld keine Sonderstellung, die ihn vom Bezug ausschließen würde.

Auch für den angestellten Geschäftsführer einer GmbH oder haftungsbeschränkten Unternehmensgesellschaft besteht Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Das Sozialgericht Speyer hat damit der Arbeitsagentur widersprochen, die dem Geschäftsführer kein Kurzarbeitergeld gewähren wollte, weil er die Geschicke des Unternehmens leite und es seine Aufgabe sei, neue Kunden zu finden und Kurzarbeit zu vermeiden. Ohne Kurzarbeitergeld stehe nach Meinung des Gerichts zu befürchten, dass das Arbeitsverhältnis mit dem Geschäftsführer gelöst werden müsste und damit Arbeitslosigkeit eintritt. Dies widerspräche der gesetzlichen Intention, nämlich möglichst viele Arbeitnehmer durch die Gewährung von Kurzarbeitergeld in einem Beschäftigungsverhältnis zu halten.


Aktuelle Ausgabe TRIALOG.tv

Wir benötigen Ihre Zustimmung, um den Youtube-Service zu laden!

Wir verwenden einen Service eines Drittanbieters, um Videoinhalte einzubetten. Dieser Service kann Daten zu Ihren Aktivitäten sammeln. Bitte stimmen Sie der Nutzung des Service zu, um dieses Video anzusehen.

Bitte akzeptieren Sie "Externe Inhalte" um dieses Video anzusehen.

Sie wünschen eine persönlichen Beratung?

Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin mit uns...

Termin vereinbaren