Antragsfrist für Überbrückungshilfe um einen Monat verlängert

Die Überbrückungshilfe des Bundes, die als Anschlussregelung zur Corona-Soforthilfe fungiert, kann nun bis zum 30. September 2020 beantragt werden.

Aufgrund verschiedener Anlaufschwierigkeiten und vieler noch unbeantworteter Abgrenzungsfragen hat die Bundesregierung die Antragsfrist für die Überbrückungshilfen um einen Monat verlängert. Durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratene Unternehmen können die Überbrückungshilfe daher nun von ihrem Steuerberater bis zum 30. September 2020 beantragen lassen. Weil es immer noch viele Fälle gibt, bei denen die bisherigen Verfahrensregeln erhebliche Probleme in der Praxis aufwerfen, justiert das Bundeswirtschaftsministerium seine Vorgaben laufend nach. Eine weitere Verlängerung ist somit ebenfalls nicht gänzlich auszuschließen.


Aktuelle Ausgabe TRIALOG.tv

Wir benötigen Ihre Zustimmung, um den Youtube-Service zu laden!

Wir verwenden einen Service eines Drittanbieters, um Videoinhalte einzubetten. Dieser Service kann Daten zu Ihren Aktivitäten sammeln. Bitte stimmen Sie der Nutzung des Service zu, um dieses Video anzusehen.

Bitte akzeptieren Sie "Externe Inhalte" um dieses Video anzusehen.

Sie wünschen eine persönlichen Beratung?

Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin mit uns...

Termin vereinbaren