Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden

In der Zeit rund um Weihnachten verzichten die Finanzämter soweit möglich traditionell auf belastende Maßnahmen.

Wie in den vergangenen Jahren nehmen die Finanzämter auch dieses Jahr wieder Rücksicht auf die Steuerzahler. Die genauen Regelungen unterscheiden sich zwischen den einzelnen Bundesländern, aber zumindest in den letzten zwei Wochen des Jahres sind die Finanzämter angewiesen, von allen Maßnahmen abzusehen, die in der Weihnachtszeit als Belastung empfunden werden können. Insbesondere werden die Finanzämter in dieser Zeit keine Außenprüfungen ankündigen oder beginnen und keine Vollstreckungsmaßnahmen durchführen. Ausnahmen werden nur bei drohender Verjährung gemacht.


Aktuelle Ausgabe TRIALOG.tv

Wir benötigen Ihre Zustimmung, um den Youtube-Service zu laden!

Wir verwenden einen Service eines Drittanbieters, um Videoinhalte einzubetten. Dieser Service kann Daten zu Ihren Aktivitäten sammeln. Bitte stimmen Sie der Nutzung des Service zu, um dieses Video anzusehen.

Bitte akzeptieren Sie "Externe Inhalte" um dieses Video anzusehen.

Sie wünschen eine persönlichen Beratung?

Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin mit uns...

Termin vereinbaren