Spekulationsgewinn bei Hausverkauf nach Scheidung

Verkauft ein Ehegatte nach der Scheidung seinen Anteil am gemeinsamen Haus, aus dem er schon vorher ausgezogen ist, an seinen Expartner, kann dies zu einem steuerpflichtigen Spekulationsgewinn führen.

Veräußert ein Ehegatte nach der Scheidung seinen Anteil am gemeinsamen Haus an den früheren Ehepartner, der das Haus weiter bewohnt, kann dies zu einem steuerpflichtigen Spekulationsgewinn führen. Die zehnjährige Spekulationsfrist für Immobilien entfällt nur, wenn die verkaufte Immobilie auch im Jahr des Verkaufes noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Weil der Kläger aber schon vor der Scheidung aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen war, sah der Bundesfinanzhof diese Voraussetzung nicht als erfüllt an.

Auch die Tatsachen, dass die gemeinsamen Kinder weiter im Haus wohnen und dass die Exfrau des Klägers die Zwangsversteigerung für den Fall angedroht hatte, dass er seinen Anteil nicht an sie verkaufen sollte, ändern nichts an der Entstehung eines steuerpflichtigen Spekulationsgewinns. Letztlich habe sich der Kläger doch freiwillig zum Verkauf seines Anteils entschlossen, und die minderjährigen Kinder seien dem Haushalt des betreuenden Elternteils zuzurechnen. Um solche Folgen in anderen Fällen zu vermeiden, bleiben daher nur die Möglichkeiten, den Ablauf der Spekulationsfrist abzuwarten, oder bis zum Verkauf zumindest noch einen aktiven Zweitwohnsitz in der alten Wohnung zu unterhalten.


Aktuelle Ausgabe TRIALOG.tv

Wir benötigen Ihre Zustimmung, um den Youtube-Service zu laden!

Wir verwenden einen Service eines Drittanbieters, um Videoinhalte einzubetten. Dieser Service kann Daten zu Ihren Aktivitäten sammeln. Bitte stimmen Sie der Nutzung des Service zu, um dieses Video anzusehen.

Bitte akzeptieren Sie "Externe Inhalte" um dieses Video anzusehen.

Sie wünschen eine persönlichen Beratung?

Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin mit uns...

Termin vereinbaren